AGB Inhouse

Allgemeine Vertragsbedingungen für Inhouse-Schulungen und Beratungsleistungen · Stand: Juli 2026

1. Allgemeine Regelungen

Sämtliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, wobei die Schriftform auch per Fax oder bei Übermittlung per E-Mail gewahrt wird. Dies gilt auch für Vertragsänderungen nach Vertragsschluss.

Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich nach Maßgabe dieser Vertragsbedingungen, es sei denn, die Vertragsparteien treffen schriftlich eine gesonderte andere Regelung. Abweichende Vertragsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit. Die widerspruchslose Annahme dieser Vertragsbedingungen gilt als Einverständnis des Auftraggebers.

2. Leistungen der Quantum Treasury Academy GmbH

Die Quantum Treasury Academy GmbH erbringt ihre Dienstleistungen durch Angestellte und/oder freie Mitarbeiter.

Ziel, Thematik, Forum und Umfang der Weiterbildungs-, Personalentwicklungs- und Beratungsleistungen werden auf Grundlage des Angebotes der Quantum Treasury Academy GmbH in den jeweiligen Verträgen festgelegt. Gleiches gilt für Honorare und Kosten für die Leistungen der Quantum Treasury Academy GmbH.

Der Auftraggeber erhält eine entsprechende schriftliche Auftragsbestätigung. Ein Tageshonorar wird je angefangenem Tag für die vereinbarten Leistungen der Quantum Treasury Academy GmbH, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart. Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet. Alle Preise gelten zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Quantum Treasury Academy GmbH ist berechtigt, ihre Dienstleistungen auch Wettbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart wurde. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte aus anderen Rechtsverhältnissen gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

3. Urheberrechte / Geheimhaltung

Der Auftraggeber erkennt das Urheberrecht der Quantum Treasury Academy GmbH an den von ihr erstellten Werken (Seminar- und Trainingsunterlagen, Skripten usw.) an. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke auf jedwegliche Art durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Quantum Treasury Academy GmbH.

Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen. Die Quantum Treasury Academy GmbH verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihr durch oder bei der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind.

Der Auftraggeber wiederum verpflichtet sich, ebenfalls sämtliche ihm bekannten und bekanntgewordenen nicht allgemein veröffentlichten Vorgänge im Sinne eines Geschäftsgeheimnisses geheim zu halten.

4. Rücktritt / Stornierung

Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den Trainer der Quantum Treasury Academy GmbH wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstiger von der Quantum Treasury Academy GmbH nicht zu vertretender Umstände nicht eingehalten werden, ist die Quantum Treasury Academy GmbH berechtigt, die Dienstleistung zu einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen. Kann zwischen den Parteien nicht innerhalb einer angemessenen Zeit ein neuer Termin vereinbart werden, kann der Auftraggeber zurücktreten, ohne dass ihm Kosten entstehen.

Der Auftraggeber kann den Vertrag bis 4 Wochen (28 Kalendertage) vor Veranstaltungsbeginn bzw. Leistungsbeginn kostenfrei stornieren. Die Stornierung eines vereinbarten firmeninternen Seminars bzw. Workshops oder einer Beratungsleistung muss schriftlich erfolgen. Erfolgt die Stornierung weniger als 28 Kalendertage vor dem Veranstaltungsbeginn, stellen wir 90 % des Auftragswertes in Rechnung. Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, einen geringeren Schaden der Quantum Treasury Academy GmbH nachzuweisen.

5. Haftungsbegrenzung

Die Quantum Treasury Academy GmbH haftet im Rahmen der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen nur für eigene vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen oder solche ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht besteht eine umfassende Haftung, bei leichter Fahrlässigkeit jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

Unberührt bleibt die Haftung der Quantum Treasury Academy GmbH oder deren gesetzlicher Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz, aus einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Einhaltung eventueller Garantiezusagen.

Die Haftungsbegrenzung gilt auch für Mitarbeiter der Quantum Treasury Academy GmbH ebenso wie für die von der Quantum Treasury Academy GmbH zur Vertragserfüllung beschäftigten freien Mitarbeiter. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

6. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag zwischen der Quantum Treasury Academy GmbH und dem Auftraggeber ist der Sitz der Quantum Treasury Academy GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

7. Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einer einzelnen Bedingung der vorgenannten Allgemeinen Vertragsbedingungen oder eine enthaltene Regellücke lässt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. Die Vertragsparteien ersetzen die unwirksame oder unvollständige Bedingung durch eine angemessene Regelung, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht.

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